Immobilien

Immobilien sind das Gegenteil von Mobilien, wobei der eigentliche Begriff aus dem Lateinischen stammt. Schon die alten Römer meinten mit „im-mobilis“ unbewegliche Sachen oder Güter, die eben nicht mobil sind. Mit dem eingedeutschten Wort Immobilien bezieht sich der einfache Volksmund daher auf Grundstücke mit oder ohne Gebäude, wie auch (darauf befindlichen) Gebäude aller Art.

Tatsächlich sind Immobilien Grundstücke und Häuser, welche immobil, sprich unbeweglich sind. Interessant werden Immobilien, welche das Gesetz als „unbewegliches Sachgut“ bezeichnet, vor allem dann, wenn man diese käuflich erwerben oder veräußern möchte – ganz so einfach ist diese Angelegenheit nicht.

Und wirklich: der Kauf oder Verkauf von Grundstücken und/oder Häusern, eben Immobilien, macht gleich drei Schritte nötig, um den Kauf beziehungsweise Verkauf perfekt zu machen. Erstens benötigt es eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages, was schon eine erste Besonderheit bei Immobilien ist. Zweitens braucht man einen Vertrag über den Eigentumsübergang, welcher ebenfalls wieder von einem Notar beglaubigt werden muss, um Gültigkeit zu erlangen.

Diesen Eigentumsübergang von Immobilien nennt man in Deutschland „Auflassung“, in der Alpenrepublik Österreich hingegen „Aufsandungserklärung“. Doch erst mit dem dritten Schritt wird der Kauf oder Verkauf von Immobilien rechtswirksam, muss als letzter Punkt der neue Eigentümer noch in das Grundbuch eingetragen werden.

Die Angelegenheit ist also schon recht kompliziert, egal ob man Immobilien kaufen oder verkaufen will, der „Ablauf“ bleibt jeweils gleich. Zudem fallen selbst bei unbebauten Immobilien Steuern an und allein beim Kauf wird bereits die Grunderwerbssteuer fällig, die jedoch allein vom Käufer getragen werden muss.

Allerdings bringen Immobilien auch etliche Vorteile mit sich, wenn man diese erwirbt. Der Erste ist natürlich logisch: man kann Immobilien, wenn es sich um unbebaute Grundstücke handelt, bebauen – oder bei Bedarf auch neu bebauen – und die Häuser entweder selbst bewohnen oder aber gewinnbringend vermieten. Zudem gewähren Immobilien einen weiteren, rein finanziellen Vorteil: wird in Zukunft ein Kredit benötigt, stellen Immobilien eine Sicherheit dar, welche wohl von keiner Bank abgelehnt werden.

Speziell für Hypotheken, oder richtig gesagt Hypothekarkredite, sind Immobilen als Sicherheit unerlässlich, wobei zur Sicherheit des Kreditgebers dieser im Grundbuch eingetragen wird, womit die Immobilien belastet werden – was dann als Hypothek bezeichnet wird. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten würden die Sicherheiten, in diesem Fall die Immobilien, in den Besitz des Kreditgebers übergehen und somit die Schulden des Kreditnehmers tilgen und löschen.

Bestimmte Rechte erwirbt der Käufer mit dem Erwerb von Immobilien allerdings auch: etwa Wegerechte, als Beispiel hierfür könnten wieder privat finanzierte Straßen stehen, wie auch Wasserrechte oder simple Wohnrechte. Als reine Geldanlage hingegen sind Immobilien eine der besten Optionen.

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